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Ihre kommunale Wasserversorgung für den Orts- und Außenbereich Maitenbeth und den Außenbereich von Isen.

Erhöhung der Grund- und
Verbrauchsgebühren Wasser ab 2024

Eine sichere und zuverlässige Wasserversorgung ist ein wichtiger Teil der Daseinsvorsorge und deshalb eine kommunale Pflichtaufgabe. Wir als Ihr Wasserversorger sind gesetzlich dazu verpflichtet, unsere Wasserversorgung kostendeckend zu betreiben. Somit dürfen wir mit der Erhebung der Wassergebühren weder einen Verlust noch einen Gewinn erwirtschaften.

In den letzten beiden Jahren sind die Energie- und Personalkosten sehr stark gestiegen. Dadurch waren wir gezwungen, die Verbrauchs- und Grundgebühren erneut kalkulieren zu lassen.

Damit wir das „Lebensmittel Nummer eins“ auch in Zukunft in höchster Qualität an Sie liefern können, ist es notwendig, ab dem 1. Januar 2024 die Wasserverbrauchsgebühr auf netto 1,44 € je m³ Wasser (1.000 Liter Wasser) zu erhöhen.

Bei der Kalkulation hat sich außerdem ergeben, dass die seit 2010 unveränderten Grundgebühren dieses Mal angepasst werden müssen. Dadurch ergeben sich für die verschiedenen Anschlüsse folgende Beträge:

  • bei Wasserzählern mit Dauerdurchfluss bis   4 m³/h   100,00 €/Jahr netto
  • bei Wasserzählern mit Dauerdurchfluss bis   10 m³/h   116,00 €/Jahr netto
  • bei Wasserzählern mit Dauerdurchfluss über   10 m³/h   136,00 €/Jahr netto

Somit erhöhen sich die Trinkwasserkosten für einen durchschnittlichen 4 Personen-Haushalt mit ca. 150 m³ Jahresverbrauch um etwa 40 € brutto jährlich.

Auf dieser Grundlage können wir Ihnen weiterhin eine sichere Trinkwasserversorgung in bester Qualität zusichern.

Wichtige Informationen:

Regelmäßige Kontrolle

erspart Ärger und Kosten!

Unsere Wasserzähler sind für 6 Jahre geeicht. Nach Ablauf der Eichfrist werden die Zähler ausschließlich durch unser Personal gewechselt.

Nichtsdestotrotz möchten wir Sie bitten auch selbst ein Auge auf Ihren Wasserzähler zu haben. Ein versteckter bzw. ungewollter Wasserverbrauch wird oft nicht bemerkt.

Häufige versteckte bzw. ungewollte Wasserverbräuche treten auf:

  • wenn das thermische Sicherheitsventil/Überdruckventil (Boiler) bei Heizungsanlagen nicht mehr richtig schließt, dann tropft oder läuft Wasser meist ungehindert in die Abwasserleitung
  • wenn Wasserschläuche platzen, weil der Wasserhahn nicht zugedreht wird, sondern nur die Armatur beim Schlauchende bedient wird (Achtung bei Abwesenheit wegen Urlaub)
  • bei undichten Toilettenspülungen und tropfenden Wasserhähnen
  • bei Frostschäden von Außenwasserhähnen und Außenwasserleitungen
  • wenn die Klappe / das Ventil beim Tränkebecken nicht richtig schließt
  • bei versteckten Leckagen im Leitungssystem, die nicht an einem äußeren Wasserschaden erkennbar sind

Bitte lesen Sie deshalb Ihren Wasserzähler einmal im Monat ab und schreiben Sie sich die Zählerstände auf, damit ein ungewollter Mehrverbrauch rechtzeitig erkannt und abgestellt werden kann.

Zusätzlich können Sie am einfachsten Schäden an der Wasser-Hausinstallation überprüfen, indem der Wasserzähler auf Stillstand überprüft wird. Suchen Sie sich einen Zeitpunkt, an dem im gesamten Gebäude kein Wasserverbrauch mehr stattfindet (Waschmaschine, Geschirrspüler etc. nicht vergessen). Bewegt sich dann das kleine schwarze Rädchen im Zähler deutet dies auf eine undichte Stelle im Leitungssystem hin. Eine genaue Kontrolle, evtl. zusammen mit Ihrem Installateur, ist dann dringend zu empfehlen.

Von Vorteil wäre es auch, wenn Sie die beiden Schieber vor und nach dem Wasserzähler in regelmäßigen Abständen auf- und zudrehen, damit sie nicht fest werden und im Bedarfsfall – z. B. bei einem Rohrbruch im Haus – die Leitungen im Haus von der Wasserversorgung getrennt werden können.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach einem Urteil des BayVGH (Urteil vom 27.11.2003, Az. 23 B 03.2369, BayVB1 2004, S 375 f.) defekte Leitungen, Ventile und ähnliche Mängel, die nach der Übergabestelle zu einem erhöhten Wasserverbrauch führen, regelmäßig im Verantwortungsbereich des Grundstückseigentümers liegen und deshalb grundsätzlich keinen Gebührenerlass rechtfertigen. Das heißt, das gesamte Wasser, das über den Wasserzähler läuft, ist gebührenpflichtig!

Deshalb nochmals unsere eindringliche Bitte!
Überprüfen Sie regelmäßig Ihren Wasserzähler!

Zusatzinformation
  • Ob Sie bei einem Rohrbruch etc. eine Reduzierung bei den Abwassergebühren erhalten, müssten Sie bitte selbst bei Ihrer Gemeinde erfragen.
  • Bitte klären Sie auch mit Ihrem Versicherungsfachmann, ob Ihnen evtl. bei einem Rohrbruch die Mehrkosten für den erhöhten Wasserverbrauch erstattet werden.
  • Sollten Sie planen, einen Gartenwasserzähler zu installieren, klären Sie die notwendige Vorgehensweise bitte direkt mit Ihrer zuständigen Gemeinde.
  • Melden Sie bitte den Verbrauch von Gartenwasser direkt an Ihre Gemeinde.
Wissenswertes über

Herstellungsbeiträge

nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG)

Herstellungsbeiträge - was ist das? In Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) schreibt der Gesetzgeber vor, dass der Aufwand für die Herstellung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen von den Grundstückseigentümern oder den Erbbauberechtigten getragen werden muss.
Herstellungsbeiträge sind ein besonderes Entgelt dafür, dass einem Grundstück durch die Möglichkeit eines Anschlusses an eben diese öffentliche Wasserversorgungsanlage ein Vorteil erwächst. Der Herstellungsbeitrag wird einmalig für die Wasserversorgungsanlage erhoben.

Welche Grundstücke sind beitragspflichtig?
Wann wird der Beitrag erhoben?
Wie wird der Beitrag berechnet?
Verjährung - wann tritt sie ein?
  Alle Antworten und Infos
als PDF zum Download
Hier finden Sie

Satzungen & Amtsblätter

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Zählerstandseingabe:

Mit Klick auf den Button können Sie im Handumdrehen Ihren Zählerstand eingeben.

Über uns

Die Gesundheit des Menschen hängt von der Reinheit des Trinkwassers ab. Unser Grundwasser wird ohne chemische Zusätze direkt an den Verbraucher geliefert.

Die Qualitätssicherung des Lebensmittels Wasser ist für uns oberstes Gebot. Es werden laufend mikrobiologische Untersuchungen von einem akkreditierten Labor durchgeführt und einmal jährlich findet eine physikalisch-chemische Untersuchung statt. Nitrat und andere Werte, Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Trübung, ph-Wert, Geruch und elektrische Leitfähigkeit stehen unter ständiger Kontrolle.

Wasser ist Grundlage allen Lebens.
Wir sorgen für Qualität, Schnelligkeit, Versorgungssicherheit und Kundenzufriedenheit.
Gesamthärte 19,0 entspricht Härtebereich 3

Gebäude des Wasserzweckverbandes der Mittbachgruppe

Wasserqualität:

Unser Trinkwasser wird in regelmäßigen Abständen untersucht:

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Adresse

Wasserzweckverband der Mittbachgruppe
Raiffeisenstraße 5
83558 Maitenbeth

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Donnerstag:
7.30 - 13.00 und 14.30 - 17.00 Uhr

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